NORWEGEN . SCHWEDEN . DÄNEMARK
EINREISE BESTIMMUNGEN
ANGELNINFORMAION

Einreisebestimmungen Norwegen, Schweden und Dänemark
Für die Einreise nach Norwegen, Schweden und Dänemark benötigen deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Kinder bis 16 Jahre benötigen einen Kinderausweis (ab 10 Jahren mit Bild). Für Autofahrer: Kfz-Schein, Führerschein, Grüne Versicherungskarte (empfohlen), Nationalitätskennzeichen.
Alkoholische Getränke Norwegen:
Reisende über 18 Jahre:
3 Liter alkoholische Getränke mit höchstens 22 Volumenprozent sowie 2 Liter Bier oder andere alkoholische Getränke bis 4,7 Volumenprozent. Dies bedeutet, dass man z.B. 5 Liter Bier einführen darf, wenn dies das einzige alkoholische Getränk ist.
Reisende über 20 Jahre:
Anstelle von 3 Litern bis 22 Volumenprozent dürfen 1 Liter Spirituosen bis 60 Volumen-prozent sowie 1,5 Liter alkoholische Getränke mit höchstens 22 Volumenprozent eingeführt werden.
Tabakwaren Norwegen:
200 Zigaretten oder 200 Zigarettenblättchen + 250 g Tabak.
Einfuhr Norwegen:
Pro Personen dürfen 10 kg Fleisch / Fleischwaren / Käse eingeführt werden. Frische Kartoffeln unterliegen einem Einfuhrverbot.
Achtung Norwegen:
Bei der Ausreise aus Norwegen gilt seit 2006 eine Ausfuhrquote von Fisch und Fischprodukten. Reisende dürfen nur noch 15 Kilo selbst gefangenen Meeresfisch (egal, ob ganz oder als Filet) ausführen. Süßwasserfische sowie gekaufter Fisch (Quittung bereithalten) sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Die aktuellen Zollbestimmungen lassen sich im Internet unter www.toll.no nachlesen.
Diese Informationen unterliegen ständigen Änderungen. Bitte erkundigen Sie sich daher unbedingt vor Reiseantritt über die aktuellen Bestimmungen!
Dieser Bericht über Norwegenangeln wurde uns freundlicherweise von http://www.kingfisher-angelreisen.de zur Verfügung gestellt. Hier erhalten Sie umfassende Ratschläge über NORGE FISHING. Weitere Infos zum Thema Norwegen angeln finden Sie auf unserer Internetseite www.raubfisch.com